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   OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15   

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OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 (https://dejure.org/2015,30652)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 (https://dejure.org/2015,30652)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 2 Bs 99/15 (https://dejure.org/2015,30652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 2 BauGB, § 172 Abs 1 BauGB, § 172 Abs 3 BauGB
    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses - immissionsschutzrechtlicher Konflikt - Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot - Festsetzung eines städtebaulichen Erhaltungsbereichs - Einhaltung eines Mindestabstands zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 288
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    aa) In der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts ist geklärt, dass eine an die Bestandsbebauung heranrückende Wohnbebauung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO rücksichtslos sein kann, wenn durch diese der Bestandsbebauung immissionsschutzrechtliche Maßnahmen drohen, die für den Eigentümer der Bestandsbebauung in Abwägung mit der Intensität der Beeinträchtigungen und Schutzwürdigkeit der Betroffenen sowie der Interessen des Bauherrn an der Neubebauung billigerweise unzumutbar sind (siehe dazu im Einzelnen OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 54 ff.).

    Es ist zwar zutreffend, dass die südliche und jedenfalls teilweise auch die östliche Verglasung mit Türen oder Fenstern im Staffelgeschoss des Vorhabens im Einwirkungsbereich der beiden Schornsteine der Antragstellerin liegt, weil diese mit ca. 5,8 bzw. 6,7 m den gebotenen Mindestabstand von 8 bis 10 m, wie er sich zumindest aus § 9 Abs. 1 Nr. 4b BayFeuV 2007 bei Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe und aus Nr. 2.4.1 der VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 vom November 1980 für alle Feuerstätten unabhängig vom verwendeten Brennstoff ergibt (vgl. dazu bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O., Rn. 69), zu Oberkanten von Fenstern oder Türen nicht einhalten.

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung setzt voraus, dass eine Teilung der baulichen Anlage bautechnisch möglich und mit ihrer vom Bauherrn bestimmten Funktion zu vereinbaren ist (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O., Rn. 46; Urt. 14.7.2008, Nord-ÖR 2008, 533, 535 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 Bf 10/02

    Abrissgenehmigung im Bereich einer Erhaltungssatzung; wirtschaftliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Diese Gestaltung der Eigentumsposition der Grundeigentümer und der damit verfolgte Zweck einer Erhaltungsverordnung - bauliche Anlagen zu erhalten, die insbesondere das Ortsbild prägen oder von städtebaulicher Bedeutung sind - stehen zueinander in einem angemessenen Verhältnis (so bereits für die Vorgängervorschrift des § 39h BBauG: BVerfG, Beschl. v. 26.1.1987, NVwZ 1987, 879; ferner OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007, NordÖR 2008, 216, 217 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Diese Gestaltung der Eigentumsposition der Grundeigentümer und der damit verfolgte Zweck einer Erhaltungsverordnung - bauliche Anlagen zu erhalten, die insbesondere das Ortsbild prägen oder von städtebaulicher Bedeutung sind - stehen zueinander in einem angemessenen Verhältnis (so bereits für die Vorgängervorschrift des § 39h BBauG: BVerfG, Beschl. v. 26.1.1987, NVwZ 1987, 879; ferner OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007, NordÖR 2008, 216, 217 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Ihre gegenteilige Rechtsansicht stützt die Antragstellerin zum einen auf den Umstand, dass ihr Wohngebäude zusammen mit dem noch vorhandenen Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück der Beigeladenen ein Ensemble i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 DSchG bildet (siehe dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, NordÖR 2015, 129, 131, der die beiden streitbefangenen Objekte betrifft) und dass das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347, 350 ff.) aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitet hat, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals, dessen Denkmalwürdigkeit möglicherweise durch ein Vorhaben in der Umgebung erheblich beeinträchtigt wird, jedenfalls gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung des Vorhabens anzufechten.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Immissionskonflikt nur darauf beruhen dürfte, dass der Beigeladenen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung von der im Bebauungsplan Uhlenhorst 3 als zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse erteilt worden ist und in einem derartigen Fall den Interessen des Bauherrn bei der erforderlichen Abwägung tendenziell ein geringeres Gewicht zukommt als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 348; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (siehe BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334, 339; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 457).
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Immissionskonflikt nur darauf beruhen dürfte, dass der Beigeladenen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung von der im Bebauungsplan Uhlenhorst 3 als zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse erteilt worden ist und in einem derartigen Fall den Interessen des Bauherrn bei der erforderlichen Abwägung tendenziell ein geringeres Gewicht zukommt als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 348; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    cc) Aus der Regelung des § 22 Abs. 3 BauNVO 1968 zur Festsetzung der geschlossenen Bauweise, von der trotz entsprechender Festsetzung im Bebauungsplan kraft Bundesrechts eine Abweichung in Betracht kommt, wenn dies die vorhandene Bebauung auf dem Nachbargrundstück erfordert, folgt für die Antragstellerin unmittelbar kein Nachbarschutz (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2009, NordÖR 2010, 72, 73 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09

    Keine nachbarschützende Wirkung einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Das Verwaltungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der ErhaltungsVO Uhlenhorst generell keine nachbarschützende Wirkung zukommt, weil eine auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Erhaltungsverordnung allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen dient (so OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, NordÖR 2009, 356, 357; zustimmend Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Loseblatt-Kommentar, Stand 2/2015, § 173 Rn 214).
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (siehe BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334, 339; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 457).
  • OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14

    Denkmalschutz in Hamburg - Ensembledenkmal

  • OVG Bremen, 14.04.2015 - 1 A 214/13

    Immissionsrechtliche Bedenken gegen die Erhöhung des Schornsteins eines

  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Als in diesem Sinne auslegungsbedürftig vermitteln grundsätzlich weder die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung (BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995, 4 B 52.95, BauR 1995, 396, juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15, NordÖR 2015, 476, juris Rn. 28) noch der (geschlossenen) Bauweise (BVerwG, Urt. v. 5.12.2013, 4 C 5.12, BVerwGE 148, 290, Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15, NordÖR 2010, 476, juris Rn. 32; Beschl. v. 11.10.2018, 2 Bs 149/18) oder von Baulinien und Baugrenzen (BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995, 4 B 215.95, BauR 1996, 82, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12, NordÖR 2013, 106, juris Rn. 28; Beschl. v. 9.1.2017, 2 Bs 224/16) nachbarliche Abwehrrechte.
  • OVG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Bf 438/18

    Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Tiefgarage; Lüftungsanlage;

    f) Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Berufungsgerichts (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2008, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35; v. 23.7.2014, a.a.O., juris Rn. 33; v. 18.6.2015, NordÖR 2015, 476, juris Rn. 25) zutreffend festgestellt, dass die Aufhebung der angefochtenen Baugenehmigung nicht lediglich auf die Genehmigung der Lüftungsanlagen (bzw. der Tiefgarage) beschränkt werden kann, weil diese insoweit nicht teilbar ist.
  • VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13

    Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands

    Jedoch entfaltet diese Vorschrift schon keinen Drittschutz; das bedeutet, dass ein Nachbar keinen Anspruch darauf hat, die Baugenehmigung daraufhin überprüfen zu lassen, ob die Baugenehmigungsbehörde die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 2 HBauO zutreffend angewandt hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15, juris Rn 32; OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2010, 2 Bs 127/10, juris Rn 4 m.w.N.; Alexejew/Niere, HBauO, Stand 2012, § 7 Rn 17b).

    a) Die von der Klägerin gerügten Verstöße gegen die im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 festgesetzte Grundflächenzahl von 0, 6 und gegen § 22 Abs. 3 BauNVO 1962 wegen der ausnahmsweisen Erforderlichkeit eines Grenzabstands verhelfen der Klage nicht zum Erfolg, da die jeweiligen Festsetzungen keinen Drittschutz entfalten (vgl. zu § 22 Abs. 3 BauNVO OVG Hamburg, Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15, juris Rn 32, 0VG Hamburg, Beschl. v. 23.2.1995, Bs II 42/95, juris Rn 34).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2016 - 2 M 49/16

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von 5

    Erhaltungssatzungen vermitteln deshalb generell keinen Drittschutz (vgl. OVG MV, Urt. v. 14.12.2000 - 3 K 25/99 -, juris RdNr. 18; Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, juris RdNr. 39; HambOVG, Beschl. v. 14.04.2009 - 2 Bs 40/09 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris RdNr. 31; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 172 RdNr. 213).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522

    Drittschützende Wirkung einer Erhaltungssatzung

    Darüber hinaus lässt sich dem Beschwerdevorbringen nichts dafür entnehmen, dass die Erhaltungssatzung Burgberg über die rein städtebauliche Zielsetzung des § 172 Abs. 1 BauGB hinaus Eigentümern von im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben gewährt (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 - 2 Bs 99/15 - juris Rn. 31; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 172 Rn. 214).

    Sie sind auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG nicht ohne Weiteres ersichtlich, weil sich die Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB wesentlich von der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung und deren Wirkungen nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (DSchG) unterscheiden dürfte (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 a.a.O.).

  • VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Eine Teilbarkeit einer Baugenehmigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, sich ein abtrennbarer rechtmäßiger Teil feststellen lässt und auch ohne den abzutrennenden Teil ein sinnvolles oder dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VG Freiburg, 21.07.2016 - 6 K 2024/16

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung einer

    Auch sonst fehlen Anhaltspunkte dafür, die nunmehr an die vorhandene Bebauung heranrückende Anlage für soziale Zwecke (zu dieser Einordnung im Rahmen der BauNVO vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.10.2015 - 3 S 1695/15 -, Rn. 9, juris) könnte rücksichtslos sein, weil durch sie der Bestandsbebauung immissionsschutzrechtliche Maßnahmen drohen, die für den Eigentümer der Bestandsbebauung in Abwägung mit der Intensität der Beeinträchtigungen und Schutzwürdigkeit der Betroffenen sowie der Interessen des Bauherrn an der Neubebauung billigerweise unzumutbar sind (vgl. dazu Hamb. OVG, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, Rn. 19 und 21, juris).
  • VG Hamburg, 27.11.2015 - 9 E 4484/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine

    Eine Baugenehmigung ist teilbar, wenn eine Teilung der baulichen Anlage bautechnisch möglich und mit ihrer vom Bauherrn bestimmten Funktion zu vereinbaren ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15, juris, Rn. 25).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Eine solche liegt vor, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35; siehe auch, konkret zu Dachterrassen, Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05, juris Rn. 32 f.; Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 46; Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15, n.v.).
  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung setzt voraus, dass das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, die verschiedenen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang miteinander stehen und auch ohne den abzutrennenden Teil ein dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004 - 4 B 1/04 -, BeckRS 2004, 20747; Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 9 ZB 18.172

    Erhaltungssatzung dient rein städtebaulichen Zielen

  • VG Hamburg, 22.08.2018 - 7 K 342/18

    Abstandsflächen; Lüftungsbauwerke für Tiefgaragen; Teilbarkeit der Baugenehmigung

  • VG Hamburg, 22.06.2016 - 9 K 4021/13

    Brandwand als Gebäudeabschlusswand - Baugrenze - Baulast

  • VG Ansbach, 15.05.2019 - AN 3 S 19.00816

    Kein Drittschutz der Festsetzungen der Erhaltungssatzung

  • VG Berlin, 22.05.2019 - 13 K 91.18

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen und erhaltungsrechtlichen Genehmigung für ein

  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026

    Kein Nachbarschutz aus Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungssatzung

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